Reiniger für Solaranlagen BCG SOR, 10 Liter
- Artikel-Nr.: WS-9111805
- EAN: 4054891425561
- Hersteller-Nr.: 101010167
Vorteile
- Käuferschutz bis 20.000 €
- 1A-Markenartikel
- Schnelle & Zuverlässige Lieferung
- Keine Service & Verpackungskosten
- Hohe Warenverfügbarkeit
- Kauf auf Rechnung
- Finanzierung möglich
- Effektives Lösevermögen: Beseitigt selbst hartnäckige Verschmutzungen.
- Spezialreiniger für Vakuumröhrenkollektoren: Ideal für thermisch überlastete Anlagen.
- Große Menge: 10 Liter Inhalt für umfassende Reinigung.
- Einfache Anwendung: Kein Verdünnen nötig - sofort einsatzbereit.
- Inhalt: 10 Liter
- Mischungsverhältnis: Unverdünnt verwenden
- Speziell für Solaranlagen und Vakuumröhrenkollektoren
- Hohes Lösevermögen bei Verunreinigungen durch Überhitzung
Bestimmungsgemäße Verwendung: Bitte beachten Sie die bei Installation und Montage beiliegende Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten. Bei Wärmeerzeugern ist es zum Beispiel regelmäßig der Fall, dass allein für diese Heizung zugelassene Abgastechnik zur Verwendung gelangen darf. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört gleichsam die Einhaltung der ebenfalls in o.g. Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen.
Elektrogeräte mit einem Anschlusswert von 230V werden je nach Leistungswert mit einem Schukostecker oder einem Festanschluss (ohne Stecker) ausgeliefert. Im Falle eines Festanschlusses muss ein Fachbetrieb mit der Installation beauftragt werden.
Elektrogeräte mit einem Anschlusswert von 400V benötigen einen Starkstromanschluss und dürfen nur von einem Elektrofachmann angeschlossen werden.
Für Geräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW benötigen Sie die Zustimmung Ihres Netzbetreibers. Bitte wenden Sie sich für die Installation an den Netzbetreiber oder an ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Installationsunternehmen. Dieses Installationsunternehmen ist Ihnen auch behilflich bei der Einholung der erforderlichen Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers.